Württemberg
Württemberg als Landesteil des heutigen Bundeslandes Baden-Württemberg blickt auf eine lange und ereignisreiche Geschichte zurück.
Einst entstand das Land als politische Größe aus den Besitzungen der 1081 erstmals erwähnten Herren von Wirdeberch (Wirtemberg) im mittleren Neckar- und Remstal. 1135 zu Grafen ernannt, konnten sie erhebliche Teile der stauferischen Gebiete erwerben und bauten so ihre Stellung zur seiner Zeit stärksten Territorialmacht in Südwest-Deutschland aus.
Nach 1495 wurde Württemberg zum Herzogtum erhoben, 1803 zum Kurfürstentum und 1806 zum Königreich. Als solches war Württemberg vom Ende des Heiligen Römischen Reiches im Jahr 1806 bis zur deutschen Reichsgründung 1871 ein souveräner Staat. Die Erhebung zum unabhängigen Königreich und umfangreiche Gebietsgewinne (vor allem Ellwangen, Heilbronn, Hohenloher Ebene, Rottweil, Ulm sowie Teile des Allgäus und Oberschwabens) vergrößerten das Territorium von ursprünglich 650.000 auf über 1,3 Millionen Einwohner. Die Schreibweise Württemberg wurde mit der Erhebung zum Königreich Württemberg durch Napoleon I. zur offiziellen Landesbezeichnung.
Nach dem 2. Weltkrieg war Württemberg zunächst in eine amerikanische (Land Württemberg-Baden) und eine französische Besatzungszone (Land Württemberg-Hohenzollern) geteilt. Die beiden Ländesteile wurden 1952 mit dem in der französischen Besatzungszone gelegenen Land Baden zum neuen Bundesland Baden-Württemberg fusioniert. Aus Baden und Württemberg wurde in den folgenden Jahrzehnten das „Musterländle“ und ein wirtschaftlich starkes Bundesland.
Am 11. November 1953 wurde durch die Verfassung des Landes Baden-Württemberg in Artikel 24, Absatz 1 festgelegt: Die Landesfarben sind Schwarz und Gold. Dabei repräsentiert Schwarz die Landesteile Württemberg und Hohenzollern, Gold den Landesteil Baden. Mit den Landesfarben war zugleich die Landesflagge festgelegt, nämlich als Streifenflagge in genau diesen Farben.
Als klares Bekenntnis zu unserem Heimatland Baden-Württemberg verwendet die Württemberger Gesellschaft in Ihren Ab- und Ehrenzeichen ausschließlich die Landesfarben Schwarz und Gold in Form der Streifenflagge.